Es gelten diverse Zuzahlungsregeln bei der Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln für nahezu alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Hierunter fallen Krankenhausaufenthalte, Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe und Fahrkosten. Erfahren Sie hier, bis zu welchem Betrag Sie von Zuzahlungen befreit werden.

Ermitteln Sie, welchen Betrag Sie maximal für Zuzahlungen aufbringen müssen. Geben Sie hier das Berechnungsjahr und einige wenige Stammdaten ein.

Erfassung
Ergebnis
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2% davon
In diesem Jahr müssen Sie demnach maximal 0,00 EUR für Zuzahlungen aufbringen.
Hinweis:
Es wurde der Zuzahlungsrechner vom Pflegeportal Hameln-Pyrmont verwendet.