Nehmen Sie sich bitte etwas Zeit und füllen Sie die einzelnen Bewertungskriterien aus, indem Sie auf die untenstehenden Module klicken.

Bitte bachten Sie, dass unser Pflegegradrechner nur für erwachsene Pflegebedürftige entwickelt worden ist.

Erfassung
1. Mobilität
Die Gutachterin oder der Gutachter schaut sich die körperliche Beweglichkeit an. Zum Beispiel: Kann die betroffene Person alleine aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen? Kann sie sich selbstständig in den eigenen vier Wänden bewegen, ist Treppensteigen möglich?
2. Kognitive & kommunikative Fähigkeiten
Dieser Bereich umfasst das Verstehen und Reden. Zum Beispiel: Kann sich die betroffene Person zeitlich und räumlich orientieren? Versteht sie Sachverhalte, erkennt sie Risiken und kann sie Gespräche mit anderen Menschen führen?
3. Verhaltensweisen & psychische Problemlagen
Hierunter fallen unter anderem Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für die pflegebedürftige Person, aber auch für ihre Angehörigen, belastend sind. Auch wenn Abwehrreaktionen bei pflegerischen Maßnahmen bestehen, wird dies hier berücksichtigt.
4. Selbstversorgung
Kann sich die Antragstellerin oder der Antragsteller sich zum Beispiel waschen und anziehen, kann sie oder er selbstständig die Toilette aufsuchen sowie essen und trinken?
5. Bewältigung von & selbstständiger Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen
Die Gutachterin oder der Gutachter schaut, ob die betroffene Person zum Beispiel Medikamente selbst einnehmen, den Blutzucker eigenständig messen, mit Hilfsmitteln wie Prothesen oder Rollator umgehen und eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt aufsuchen kann.
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Kann die betroffene Person zum Beispiel ihren Tagesablauf selbstständig gestalten? Kann sie mit anderen Menschen in direkten Kontakt treten oder die Skatrunde ohne Hilfe besuchen?
Ergebnis
Module Summe Einzelpunkte Gewichtete Punkte
1 - Mobilität
2 - Kognitive & kommunikative Fähigkeiten
3 - Verhaltensweisen & psychische Problemlagen
4 - Selbstversorgung
5 - Bewältigung von & selbstständiger Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen
6 - Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
PFLEGEGRAD:
Hinweis:
Es wurde der Pflegegradrechner vom Pflegeportal Hameln-Pyrmont verwendet.

Grundlage für alle Angaben und die Berechnungen bilden die Richtlinien zum Verfahren der Feststellung von Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches. Stand 15.04.2016.

Um einschätzen zu können, ob in einem individuellen Fall Pflegegeld beantragt werden kann, ist der Pflegegradrechner sinnvoll. Der Rechner gilt hierbei als eine gezielte Orientierungshilfe. Er ersetzt nicht den persönlichen Antrag bei den zuständigen Stellen und bietet keine Gewähr, dass der errechnete Pflegegrad auch tatsächlich durch den MDK ermittelt wird.

Je präziser die unverbindlichen Angaben getroffen werden, umso realistischer ist die Einschätzung des Rechners. Häufig sind die Grenzen zwischen den Ausprägungen an Selbstständigkeit fließend. Aus diesem Grund berücksichtigt der Rechner die Einstufungsrichtlinien des Bundesgesundheitsministeriums, die bei der Nutzung des Tools hilfreich zur Seite stehen. Bei den getätigten Angaben im Rechner ist die möglichst genaue Darstellung der Selbstständigkeit wesentlich, um den Pflegegrad richtig abbilden zu können.