Maßnahmen für Gesundheit am Arbeitsplatz

Von Gesundheit am Arbeitsplatz, also einer gesundheitsfördernden Arbeitsumgebung, profitieren Beschäftigte und Arbeitgeber. Manche Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben, andere freiwillig. Hier finden Sie einen Überblick, welche Pflichten Arbeitgeber haben und welche Möglichkeiten sie nutzen können.


Auf einen Blick

Gesundheit am Arbeitsplatz ist eine Aufgabe des Managements.

Geeignete Maßnahmen können unter anderem zu einem niedrigeren Krankenstand und dauerhafter Leistungsfähigkeit beitragen.

Verschiedene Maßnahmen werden unter dem Begriff „betriebliches Gesundheitsmanagement“ (BGM) zusammengefasst.

Zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes und zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet.

Über den Arbeitsschutz hinausgehende Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) erbringen Arbeitgeber freiwillig.


Warum ist das Thema Gesundheit am Arbeitsplatz so wichtig?

Ohne leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Unternehmen nicht erfolgreich sein. Die Qualität der Arbeit hängt nicht nur von den Qualifikationen und individuellen Fähigkeiten der Beschäftigten ab, sondern auch von ihrer Gesundheit.

Unternehmen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Dauer zu viel abverlangen und sich nicht aktiv um die Gesundheit am Arbeitsplatz kümmern, riskieren viel: Mögliche Folgen sind ein hoher Krankenstand und entsprechende Ausfallkosten, mangelnde Motivation, schlechtes Betriebsklima und Schwierigkeiten, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.

Gesundheit am Arbeitsplatz ist also für Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen von Bedeutung. Hinzu kommt: Durch den demografischen Wandel werden immer mehr Menschen länger im Berufsleben stehen. Auch deshalb ist das Thema der gesunden Arbeitsumgebung so wichtig. Daher unterstützt der Staat Unternehmen dabei, die Gesundheit am Arbeitsplatz zu erhalten oder zu verbessern.

Maßnahmen, die die Gesundheit am Arbeitsplatz sichern und fördern, werden unter dem Begriff „betriebliches Gesundheitsmanagement“ (BGM) zusammengefasst. Der Begriff verdeutlicht, dass es sich dabei um eine Managementaufgabe handelt. Anders ausgedrückt: Gesundheit am Arbeitsplatz ist Chefsache.

Wichtig zu wissen: Das betriebliche Gesundheitsmanagement wird von drei wichtigen Säulen getragen, die gesetzlich verankert sind: dem Arbeitsschutz, dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF).


Welche Maßnahmen sind für Arbeitgeber Pflicht?

Arbeitgeber sind verpflichtet, sich an gesetzliche Vorgaben zum Arbeitsschutz zu halten. Unternehmen tun gut daran, regelmäßig zu prüfen, ob sie alle Arbeitsschutzmaßnahmen durchführen, die zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vorgeschrieben sind. Zum einen, weil sie so die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen. Zum anderen, weil sie sich sonst unnötig rechtlichen Risiken aussetzen.

Darüber hinaus müssen sie sich auch an die Regelungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) halten: Solche Maßnahmen sind für alle Unternehmen – unabhängig von der Betriebsgröße – Pflicht, wenn eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter mehr als 42 Tage innerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig ist. Die Regelungen für das betriebliche Eingliederungsmanagement gelten sowohl für eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit als auch für viele aufeinanderfolgende Kurzzeiterkrankungen.

Bei mehr als 42 Krankheitstagen im Jahr gibt es ein Recht auf Betriebliches Eingliederungsmanagement.

Ausführliche Informationen zu den Themen Arbeitsschutz und betriebliches Eingliederungsmanagement stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bereit:

Zu den Informationen zum Thema Arbeitsschutz des BMAS

Zu den Informationen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement des BMAS


Welche Chancen bietet die betriebliche Gesundheitsförderung?

Bei der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die im Idealfall die Maßnahmen des Arbeitsschutzes ergänzt. Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Unternehmen mit Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung zu unterstützen.

Unternehmen, die in die betriebliche Gesundheitsförderung einsteigen möchten, können sich kostenfrei von den BGF-Koordinierungsstellen der Krankenkassen beraten lassen – unabhängig von der Unternehmensgröße und der Branche.

Zur Webseite der BGF-Koordinierungsstellen

Durch Analysen des Betriebs lassen sich Ziele und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung ableiten.

Die Krankenkassen unterstützen Betriebe dabei, für mehr Gesundheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Unternehmen können diese Unterstützung beantragen. Die Krankenkasse prüft dann die Maßnahmen des Unternehmens, um sicherzustellen, dass die Qualitätskriterien des Leitfadens „Prävention“ der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingehalten werden.

Das Spektrum der möglichen Maßnahmen ist breit: Es umfasst die Bereiche „gesundheitsförderliche Arbeitsgestaltung“, „gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil“ und „überbetriebliche Vernetzung und Beratung“. Angebote, die die Bewegung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern, sind daher genauso möglich wie die Unterstützung bei Ernährungsfragen oder Hilfe bei der Suchtprävention. Unternehmen können im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung ein entsprechendes Projektmanagement, Arbeitsgruppen oder eine interne Öffentlichkeitsarbeit zu Gesundheitsthemen initiieren.


Welche Kontaktstellen gibt es zum Thema Gesundheit am Arbeitsplatz?

Unternehmen, die für mehr Gesundheit am Arbeitsplatz sorgen möchten, können sich von mehreren Seiten Rat und Unterstützung holen. Als mögliche Ansprechpartner stehen dabei zum einen die Sozialversicherungsträger – also Krankenkassen und Unfallversicherungsträger – zur Verfügung.

Zum anderen gibt es auch zahlreiche private Unternehmen und Dienstleister, die sich auf das Thema Gesundheit am Arbeitsplatz spezialisiert haben. Dazu zählen zum Beispiel Institute für betriebliche Gesundheitsförderung, Gesundheitszentren, Ernährungsberater und Firmenfitnessanbieter.


Wo finde ich unabhängige Informationen zum Gesundheit am Arbeitsplatz?

Unternehmen können beim Thema Gesundheit am Arbeitsplatz weitaus mehr tun, als nur die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen zu erfüllen. Eine gute Anlaufstelle, um sich über Möglichkeiten und Ideen zu informieren, bietet die Website der „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ (INQA). Sie wurde 2002 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ins Leben gerufen.

INQA wird von Politik, Arbeitgeberverbänden, Kammern und Gewerkschaften gemeinsam getragen. Die Initiative ist offen für alle, die sich mit Akteuren der Initiative vernetzen oder die Angebote selbst im Arbeitsalltag nutzen wollen. Sie bündelt Know-how und gibt das Wissen praxisnah aufbereitet an Unternehmen, Verwaltungen und ihre Beschäftigten weiter. Sie berät, vernetzt und begleitet Prozesse der Digitalisierung und des Kulturwandels.

Zur Webseite der „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ (INQA)

Auch das Projekt „psyGA“ ist ein Angebot der INQA, das gute Informationen speziell zu Fragen der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz bietet.

Mehr dazu finden Sie auf der Webseite psyga.info

Umfassende Informationen zum Thema stellt außerdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereit.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Referat 524 „Nationales Gesundheitsportal“ (21.08.2020), https://gesund.bund.de/gesunde-ernaehrung (Stand: 28.09.2021)